Allgemeine Geschäftsbedingungen für Advertiser

Stand: 27. Juli 2011

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Adconion GmbH, Theresienhöhe 28, 80339 München und den mit Adconion verbundenen Unternehmen ("Adconion") sowie dem jeweiligen Vertragspartner, der Werbung auf den von Adconion vermarkteten Websites schalten möchte ("Werbekunde"). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Werbekunden finden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn Adconion den AGB des Werbekunden nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich widerspricht.


2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag zwischen Adconion und dem Werbekunden kommt ausschließlich durch Unterzeichnung eines Einzelauftrages ("Insertion Order" oder "IO") durch den Werbekunden und Adconion zustande. Ergänzend zu den in der IO getroffenen Bestimmungen finden diese AGB Anwendung.


2.2 Der Werbekunde muss eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB). Hierzu zählen auch Werbeagenturen. Ist der Werbekunde eine juristische Person, muss ihr gesetzlicher Vertreter bzw. eine entsprechend wirksam bevollmächtigte Person dem Vertragsschluss zustimmen. Der Vertragsschluss mit einer natürlichen Person setzt die Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Werbekunden voraus.

2.3 Der Werbekunde verpflichtet sich bei Vertragsschluss zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der folgenden Daten: vollständiger Name bzw. Geschäftsname und Name des gesetzlichen Vertreters, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer eines Ansprechpartners sowie die Umsatzsteuer-ID. Jede Änderung vorstehender Daten während der Vertragslaufzeit übermittelt der Werbekunde umgehend an Adconion.


2.4 Aufträge von Werbeagenturen oder anderen Werbemittlern nimmt Adconion nur für namentlich benannte Werbetreibende an. Auf Anfrage hat die Werbeagentur oder der Werbemittler Adconion eine entsprechende Beauftragung nachzuweisen.


3. Rechte und Pflichten des Werbekunden

3.1 Der Werbekunde ist verpflichtet, die vereinbarten Werbemittel rechtzeitig, spätestens jedoch drei (3) Werktage vor Schaltungsbeginn in dem vereinbarten Werbeformat an Adconion zu übermitteln. Die Werbemittel müssen frei von Viren oder sonstigen Schadensquellen sein.


3.2 Der Werbekunde hat die Werbemittelspezifikationen von Adconion zu beachten. Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen sind die Werbemittelspezifikationen abrufbar unter: http://www.adconion.com/de/werbetreibende/zielgruppen-targeting/spezifikationen.html.


3.3 Kommt der Werbekunde seiner Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung nicht nach oder erfüllen die Werbemittel nicht die vereinbarten Spezifikationen, so entbindet das den Werbekunden grundsätzlich nicht von seiner vollständigen Zahlungspflicht. Führt eine verspätete Anlieferung oder Nachbesserung der Werbemittel zu einer verspäteten Werbeschaltung, liegt es im Ermessen von Adconion, den vom Werbekunden geschuldeten Betrag vollständig oder reduziert einzufordern.


3.4 Wenn Adconion im Einzelfall vorab schriftlich zustimmt, kann der Werbekunde die Werbemittel über seinen eigenen oder den Ad-Server eines Dritten (nachfolgend "externer AdServer") einbinden. In diesem Fall muss der Werbekunde die Redirect-Tags innerhalb der in der Insertion Order vereinbarten Zeit, spätestens jedoch drei (3) Werktage vor Schaltungsbeginn in vereinbarter Form an Adconion übermitteln. Der Werbekunde ist für die Funktionalität der Redirect-Tags ab dem Zeitpunkt ihrer Übermittlung verantwortlich.


3.5 Im Fall des Einsatzes eines externen AdServers ist der Werbekunde für dessen vollständige und ununterbrochene Funktionalität sowie eine fehlerfreie Einbindung des Werbemittels verantwortlich, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zu gewährleisten.


3.6 Der Werbekunde verpflichtet sich, kein Capping oder Targeting zu betreiben. Ausschließlich Adconion ist berechtigt, Targeting Einstellungen hinsichtlich der Werbemaßnahmen über den von Adconion genutzten Adserver vorzunehmen und zu steuern; Cookies dürfen also vom Werbekunden nur ohne Targeting-, Capping- und Userinformationen eingebunden werden. Es ist dem Werbekunden ferner ausdrücklich untersagt, Cookies zu setzen, die nicht ausschließlich zur technisch notwendigen Auslieferungsmechanik des genutzten Adservers gehören, um eine Werbemittelauslieferung über den Adserver sicherzustellen. Sofern und soweit der Werbekunde durch Verwendung von Cookies oder Zählpixeln Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den von Adconion vermarkteten Websites gewinnt oder sammelt, wird der Werbekunde bei der Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung von personenbezogenen Daten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen einhalten. Für jeden einzelnen Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtung ist der Werbekunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen, die Adconion nach billigem Ermessen festsetzt (§ 315 Abs. 1 BGB) und deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Gesamtsumme der Vertragsstrafen wird die Höhe des Wertes des Auftrages, aus dem die unzulässige Datensammlung stammt, nicht übersteigen. Etwaige Schadensersatzansprüche von Adconion bleiben unberührt.


3.7 Der Werbekunde ist für die Rechtmäßigkeit der Werbemittel und der Websites, auf die Werbemittel verlinken, verantwortlich. Die Rechtmäßigkeit richtet sich nach deutschem Recht. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Inhalte der Werbemittel und/oder Websites, auf die verlinkt wird, auch Bestimmungen einer oder mehrerer anderer Rechtsordnungen unterliegen, bestimmt sich die Rechtmäßigkeit auch danach. Die Inhalte dürfen nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen die Inhalte nicht


3.7.1 gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB), das Jugendschutzrecht, insbesondere das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) verstoßen. Der Werbekunde hat die Werbemittel und Inhalte, auf die verlinkt wird, gemäß § 12 JMStV zu kennzeichnen und die Werbegestaltungsvorschriften aus § 6 JMStV einzuhalten.


3.7.2 im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen oder


3.7.3 gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG), des Telemediengesetzes (TMG), gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie gegen spezifische Gesetze wie beispielsweise das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen oder


3.7.4 Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder


3.7.5 pornografisch sein und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben oder


3.7.6 Absichten enthalten, die auf Rassenfeindlichkeit, Religion, Glaube, Politik, gesellschaftliche oder ethnische Zugehörigkeit gerichtet sind oder sehr wahrscheinlich derartige Absichten verfolgen oder


3.7.7 zu Unterhaltungszwecken Szenen und Beschreibungen von Schmerz, Leid, Tod oder Folter oder anderen Misshandlungen von Menschen oder Tieren verherrlichen oder fördern oder


3.7.8 echte oder nachgebildete Waffen, Bomben, Munition oder andere Angriffswaffen zum Verkauf anbieten bzw. Inhalte, welche die Verwendung oder das Angebot technischer Informationen hinsichtlich Waffen, Bomben, Munition oder anderer Angriffswaffen verherrlichen oder


3.7.9 die Herstellung, den Verkauf oder den Genuss von Drogen, Medikamenten oder anderen illegalen Genussmitteln darstellen, anpreisen oder dazu anleiten.

Weiterhin sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte, die sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter, die anerkannten Verhaltensregeln nationaler oder internationaler Berufsverbände (insbesondere die Verhaltensregeln des deutschen Werberats) vom Werbekunden zu beachten.


4. Rechte und Pflichten von Adconion

4.1 Adconion wird die Werbemittel auf der bzw. den in der Insertion Order ("IO") vereinbarten Website/s und während des vereinbarten Zeitraums und/oder bis zum Erreichen der vereinbarten Anzahl von AdImpressions, Klicks oder Actions einstellen und ausstrahlen. Hierzu nutzt Adconion grundsätzlich einen eigenen Adserver oder die lizensierte Adserver Technologie eines Dritten (z.B. der Adnologies GmbH), es sei denn, die Parteien haben die Nutzung eines externen Adservers gemäß Ziffer 3.4 schriftlich vereinbart.


4.2 Adconion behält sich vor, eine Werbekampagne oder einzelne Werbemittel wegen ihres Inhaltes oder aus technischen Gründen abzulehnen oder auch eine laufende Kampagne zu stoppen, insbesondere dann, wenn die Werbemittel oder die Websites, auf die die Werbemittel verlinken, nicht den Vorgaben dieser AGB, der IO oder etwaiger Sondervereinbarungen entsprechen oder die Schaltung Adconion aus anderen Gründen unzumutbar ist. Adconion wird den Werbekunden in diesem Fall über die Ablehnung informieren und ihm Gelegenheit zur Übermittlung eines ersatzweisen Werbemittels bzw. einer ersatzweisen Werbekampagne geben.


4.3 Adconion ermittelt den Verlauf und Erfolg der Werbeschaltungen mit Hilfe eines Adserver-Reporting-Tools. Adconion stellt dem Werbekunden auf Wunsch einen personalisierten Zugang auf das Online-Reporting zur Verfügung, über den der Werbekunde den Verlauf der Werbeschaltungen nachvollziehen kann. Adconion behält sich vor, den Zugriff unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung zu sperren, sofern der Werbekunde das Online-Reporting manipuliert oder anderweitig missbraucht bzw. ein hinreichender Verdacht in dieser Hinsicht besteht.


5. Vergütung und Abrechnung

5.1 Adconion übermittelt dem Werbekunden in der Regel monatlich für den Vormonat eine Abrechnung, aus der sich der für die erfolgte Werbeschaltung zu zahlende Betrag ergibt. Anderes gilt nur, wenn die Parteien in der IO Vorauszahlung vereinbart haben. Adconion behält sich vor, von Werbekunden mit Sitz im Ausland Vorauszahlung zu verlangen. Gleiches gilt für Werbekunden, bei denen das Ergebnis einer Bonitätsprüfung, die sich Adconion ausdrücklich vorbehält, für eine Vorauszahlung spricht.


5.2 Grundlage der Abrechnung bildet grundsätzlich das in der IO vereinbarte Vergütungsmodell in Verbindung mit der tatsächlich erbrachten Werbeleistung, wie sie von Adconion ermittelt wurde. Sofern die von Adconion ermittelten Zählergebnisse von denen des Werbekunden abweichen, gilt Folgendes: eine Zähldifferenz von bis zu 10% gilt als marktüblich und bleibt unberücksichtigt. Bei einer Zähldifferenz von über 10% werden die Vertragsparteien ihre Reportings hinsichtlich aller betroffenen Formate und Platzierungen auf Tagesbasis austauschen, die Ergebnisse abgleichen und das sich dabei zeigende Problem einvernehmlich lösen.


5.3 Alle in der Rechnung aufgeführten Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.


5.4 Werbeagenturen und Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit ihren Kunden an die mit Adconion vereinbarten Preise zu halten.


5.5 Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die Adconion nicht zu vertreten hat, hat der Werbekunde den Differenzbetrag zwischen einem bereits gewährten Rabatt und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten. Weitere Rechtspflichten des Werbekunden bleiben unberührt.


5.6 Sofern der Werbekunde innerhalb von 4 Wochen nach Zugang keine Einwände gegen die Abrechnung erhebt, gilt sie als anerkannt.


5.7 Der Werbekunde überweist Adconion den in der Abrechnung angegebenen Betrag vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen sofort nach Erhalt der Rechnung auf das von Adconion angegebene Bankkonto. Kommt der Werbekunde seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung nicht nach, hat Adconion das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 8% Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. Weitere Rechte von Adconion bleiben unberührt.


5.8 Der Werbekunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn sein Gegenanspruch von Adconion anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.


6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Laufzeit und Kündigungsfrist des Vertrages ergeben sich aus der IO. Ist dort keine Regelung getroffen, beginnt der Vertrag ab beidseitiger Unterzeichnung, läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden zum Ende eines Werktages (0.00 Uhr) gekündigt werden.


6.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Werbekunde schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere Ziffern 3 und 5) verstößt, sie wiederholt nicht erfüllt oder wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung aus anderen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange der jeweils anderen Vertragspartei zu berücksichtigen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Der Werbekunde räumt Adconion ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Werbemittel- bzw. Werbekampagneninhalten ein. Die Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung, zur öffentlichen Wiedergabe, zur Sendung oder Vorführung, zur Archivierung, zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung des Werbemittels oder der Werbekampagne, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.


7.2 Der Werbekunde sichert zu, über sämtliche, zur Durchführung einer Werbekampagne erforderlichen Rechte an den Werbemitteln zu verfügen und Adconion die Nutzungsrechte in der vorgenannten Art und Weise einräumen zu dürfen. Insbesondere sichert der Werbekunde Adconion zu, dass er über die für die Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte im Verhältnis zu Urhebern, ausübenden Künstlern und sonstigen Leistungsschutzberechtigten, Tonträgerherstellern, Produzenten, Verleihern, Verlegern, Verwertungsgesellschaften und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechtes verfügt.


7.3 Sollte der Werbekunde nicht, nicht vollständig oder nur für eine befristete Zeit über die vorgenannten Rechte verfügen, so ist er verpflichtet, Adconion umgehend darüber zu informieren.


7.4 Der Werbekunde räumt Adconion das Recht ein, die vertragsgegenständlichen Werbemittel oder Werbekampagnen zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, beispielsweise für Präsentationen, Referenzen oder sonstige Verkaufsunterlagen von Adconion.

8. Haftung

8.1 Der Werbekunde haftet dafür, dass er über alle zur Durchführung einer Werbekampagne erforderlichen Rechte nach Ziffer 7.2 verfügt sowie dass seine Werbemittel den Vorgaben aus Ziffern 3.7 entsprechen. Der Werbekunde stellt Adconion von allen Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen, die auf einem Verstoß gegen die Ziffern 3.7 oder sonstigen Vorgaben dieser AGB beruhen, frei und wird Adconion bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für Adconion übernehmen.


8.2 Adconion schließt Garantien hinsichtlich Umsatzziele, Erreichung bestimmter Page- oder AdImpressions, Klickraten oder sonstiger Erfolge der Werbeschaltungen aus. Adconion übernimmt keine Haftung dafür, dass Websites (online und/oder mobil) während der Laufzeit von Werbekampagnen unverändert fortbestehen, qualitativ gleich bleiben oder ununterbrochen erreichbar sind.


8.3 Ferner übernimmt Adconion keine Haftung für Fehler bei der Werbeschaltung, die durch Ausfälle der Server, Soft- und/oder Hardware sowie Kommunikationsdienste anderer Unternehmen, Internet-Provider und/oder Online-Dienste entstehen oder die auf Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber bzw. Internet-Provider oder
Online-Dienste, auf höherer Gewalt, Streik, oder anderen Umständen beruhen, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs von Adconion liegen. Hierzu zählen auch die in Ziffer 4.2 Satz 1 genannten Fälle.


8.4 Darüber hinaus haftet Adconion uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Adconion, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf einem schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen und Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, haftet Adconion nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Adconion, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.


8.5 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung oder für entgangenen Gewinn.

9. Geheimhaltung

9.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages und 3 Jahre danach alle Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Dokumente, Informationen und Daten des anderen Vertragspartners ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.


9.2 Gegenstand der Verschwiegenheitsverpflichtung sind auch solche Dokumente, Informationen und Daten, die mit den Vertragsparteien verbundene Unternehmen, sonstige Kooperationspartner oder Lieferanten betreffen, sowie Dokumente, Informationen und Daten über Kunden und Handelsvertreter der Vertragsparteien.


9.3 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Dokumente, Informationen und Daten, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß einer Partei beruht oder für Informationen, die durch nachträgliche schriftliche, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarung von der Geheimhaltung ausgenommen wurden.

10. Sonstiges

10.1 Adconion ist berechtigt, vertragsgegenständliche Leistungen für Wettbewerber des Werbekunden zu erbringen.


10.2 Adconion wird personenbezogene Daten des Werbekunden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen nutzen. Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten sind unter dem folgenden Link abrufbar: http://www.adconion.com/de/datenschutz.html .


10.3 Adconion behält sich vor, diese AGBs jederzeit zu ändern, es sei denn, das ist für den Werbekunden nicht zumutbar. Eine rechtzeitige Benachrichtigung des Werbekunden über Änderungen der AGB erfolgt durch Adconion. Sollte der Werbekunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach dieser Benachrichtigung widersprechen, gelten die geänderten AGB als vom Werbekunden angenommen. Mit der Benachrichtigung des Werbekunden wird Adconion diesen auf sein Widerspruchsrecht und Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.


10.4 Pressemitteilungen oder andere öffentliche Erklärungen bezüglich ihrer Zusammenarbeit stimmen die Parteien vor Veröffentlichung miteinander ab. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Verwendung von Logos und/oder Namen der jeweils anderen Partei. Adconion ist jederzeit berechtigt, die Verwendung ihrer Logos und/oder Namen zu untersagen, sofern die Verwendung nicht den von Adconion geforderten Qualitätsstandards entspricht oder nicht mit Adconion abgestimmt war.


10.5 Zusicherungen, spezielle Leistungsbedingungen oder/und mündliche Absprachen, durch welche diese AGB abgeändert werden oder neben- oder nachvertragliche Vertragsabsprachen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich von Adconion bestätigt werden.


10.6 Der Werbekunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Adconion auf einen Dritten übertragen.


10.7 Adconion ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt oder einzeln jedem mit Adconion im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu übertragen bzw. unterzulizenzieren. Der Werbekunde stimmt bereits jetzt einer entsprechenden Erklärung durch ein mit Adconion verbundenes Unternehmen zu.


10.8 Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, für alle sich aus einem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.


10.9 Es gilt deutsches Recht.


10.10 Ist eine Klausel dieser AGB oder eine Regelung der IO unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien einigen sich bereits jetzt, die unwirksame oder undurchsetzbare Regelung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt.

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