Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher

(Stand 6. Juni 2011)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Adconion GmbH, Theresienhöhe 28, 80339 München und den mit Adconion verbundenen Unternehmen („Adconion“) sowie dem jeweiligen Vertragspartner, der eine Website betreibt („Publisher“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs des Publishers finden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn Adconion den AGB des Publishers nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag zwischen Adconion und dem Publisher kommt ausschließlich durch Unterzeichnung eines Einzelauftrages („Purchase Order“ oder „PO“) durch den Publisher und Adconion zustande. Ergänzend zu den in der PO getroffenen Bestimmungen finden diese AGB Anwendung. Durch die vorherige Registrierung des Publishers auf der Website von Adconion kommt noch kein Vertrag zustande. Sie dient dem Austausch von Daten zur Kontaktaufnahme.


2.2 Der Publisher muss eine natürliche oder juristische Person sein. Der Vertragsschluss mit einer natürlichen Person setzt die Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Publishers voraus. Ist der Publisher eine juristische Person, muss ihr gesetzlicher Vertreter bzw. eine entsprechend wirksam bevollmächtigte Person dem Vertragsschluss zustimmen.


2.3 Der Publisher verpflichtet sich bei Vertragsschluss zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der folgenden Daten: vollständiger Name bzw. Geschäftsname und Name des gesetzlichen Vertreters, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID. Jede Änderung vorstehender Daten während der Vertragslaufzeit übermittelt der Publisher umgehend an Adconion.

3. Rechte und Pflichten des Publishers

3.1 Die Domain und Bereiche der Website des Publishers, auf denen Werbeschaltungen erfolgen sollen, sind in der PO festgehalten. Der Publisher muss die Website so gestalten, dass Werbeschaltungen grundsätzlich im ständig sichtbaren Bereich der Website erfolgen. Abweichungen hiervon sowie technische Spezifikationen können sich aus der PO ergeben.


3.2 Der Publisher bindet den von Adconion übermittelten AdTag („Code“) in den vereinbarten Bereichen auf der Website ein und ermöglicht Adconion hierüber die Schaltung von Werbemitteln. Der Publisher ist dafür verantwortlich, dass Werbeschaltungen ausschließlich in den vereinbarten Bereichen veröffentlicht werden. Der Publisher verpflichtet sich, den Code nur einmal (1x) pro Aufruf der Website zu verwenden und den Code nicht zu verändern, es sei denn, Adconion stimmt einer weiteren Verwendung oder Veränderung im Voraus schriftlich zu. Anfragen hierzu richtet der Publisher an seinen Ansprechpartner bei Adconion oder an folgende Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . Der Code bleibt jederzeit Eigentum von Adconion, auch im Falle einer Veränderung.


3.3 Es ist dem Publisher untersagt, den Code an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Adconion stimmt der Weitergabe im Voraus schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich zu. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Publisher verpflichtet, den Code unwiderruflich aus der Website zu entfernen.


3.4 Alle Daten, die durch die Nutzung des Codes im Zusammenhang mit der Platzierung der Werbung auf der Website des Publishers generiert werden, sowie alle Berichte, Ergebnisse und/oder Informationen, die durch diese Daten erschaffen, zusammengetragen, analysiert bzw. abgeleitet werden („Gesammelte Daten“), stellen vertrauliche Informationen i.S.d. Ziffer 9 dieser AGBs dar. Eine Nutzung dieser Gesammelten Daten durch den Publisher darf nur erfolgen, soweit dies durch diese AGBs ausdrücklich gestattet wird, mit den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes vereinbar ist und in Einklang mit den Datenschutzbestimmungen von Adconion steht, die unter dem folgenden Link abrufbar sind: http://www.adconion.com/de/datenschutz.html. Der Publisher verpflichtet sich, ausschließlich auf Gesammelte Daten zuzugreifen, die durch die Nutzung des eigenen Inventars generiert worden sind.


3.5 Der Publisher ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm betriebenen Website verantwortlich. Die Rechtmäßigkeit richtet sich nach deutschem Recht. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Inhalte der Website auch Bestimmungen einer oder mehrerer anderer Rechtsordnungen unterliegen, bestimmt sich die Rechtmäßigkeit auch danach. Die Inhalte der gebuchten Website dürfen nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere darf die Website des Publishers keine Inhalte enthalten, die

3.5.1 gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB), das Jugendschutzrecht (insbesondere das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienstaatsvertrag) verstoßen oder die

3.5.2 im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen oder die

3.5.3 Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder die

3.5.4 pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben oder die

3.5.5 Absichten enthalten, die auf Rassenfeindlichkeit, Religion, Glaube, Politik, gesellschaftliche oder ethnische Zugehörigkeit gerichtet sind oder sehr wahrscheinlich derartige Absichten verfolgen oder die

3.5.6 zu Unterhaltungszwecken Szenen und Beschreibungen von Schmerz, Leid, Tod oder Folter oder anderen Misshandlungen von Menschen oder Tieren verherrlichen oder fördern oder die

3.5.7 echte oder nachgebildete Waffen, Bomben, Munition oder andere Angriffswaffen zum Verkauf anbieten bzw. Inhalte, welche die Verwendung oder das Angebot technischer Informationen hinsichtlich Waffen, Bomben, Munition oder anderer Angriffswaffen verherrlichen oder die

3.5.8 die Herstellung, den Verkauf oder den Genuss von Drogen, Medikamenten oder anderen illegalen Genussmitteln darstellen, anpreisen oder dazu anleiten.

Weiterhin sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie die sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter vom Publisher zu beachten.


3.6 Adconion ist Gründungsmitglied der IASH.EU (Internet Advertising Sales House in Europe) und des Arbeitskreises AdNetworks im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Die IASH.EU hat nachfolgende Anforderungen zur Vereinheitlichung eines Marktstandards definiert. Der Publisher ist verpflichtet, diese einzuhalten:

3.6.1 Der Publisher besitzt entweder die Inhalte, welche auf allen URLs gezeigt werden, auf denen Aktivitäten laufen, oder hat entsprechende Nutzungsrechte;

3.6.2 Die Website beinhaltet nicht wissentlich „Viren“ oder andere zerstörerische Programmierung oder Gerätschaft, welche Daten, ein Computersystem oder Software beeinträchtigen oder schaden könnten;

3.6.3 Die Website verletzt nicht wissentlich anzuwendendes Recht oder Vorschriften einschließlich aber nicht begrenzt auf falsches, irreführendes oder vergleichendes Werberecht, Gewinn- und Glücksspielgesetze, Wettbewerbsrecht und Strafrecht;

3.6.4 Der vom Publisher oder im Auftrag des Publishers stammende Websiteinhalt umfasst nicht wissentlich Inhalte, die entweder Ruf schädigend sind, etwaige Gesetze zum Schutze der Persönlichkeitsrechte verletzen oder falsche Angaben enthalten;

3.6.5 Der vom Publisher oder im Auftrag des Publishers stammende Websiteinhalt verletzt, weder jetzt noch zukünftig, wissentlich Rechte an geistigem Eigentum oder andere Eigentumsrechte;

3.6.6 Der Publisher und die Website üben weder wissentlich Aktivitäten wie Raubkopiergeschäfte, Computer Hacking oder andere nach der deutschen Gesetzgebung illegale Handlungen aus, noch unterstützen oder ermöglichen sie diese.

3.6.7 Hinsichtlich unrechtmäßiger Handlung oder Inhalte, die der Website zugefügt werden, ohne dass der Publisher Kenntnis über deren Unrechtmäßigkeit hat oder sich dessen bewusst ist, betreibt der Publisher eine "notice und takedown" Policy, welche anwendbarem Recht entspricht (aktuelle Vorschriften zum Electronic Commerce (EC Directive) 2002).

3.6.8 Der Publisher wird sich in angemessenem Umfang bemühen, keinen solchen Inhalt auf der Site einzubinden, der vom IASH.EU Codex verboten ist. Siehe Definitionen über "gesperrtes Inventar" in Aufstellung C des IASH.EU Verhaltenscodex (www.iash.eu).


3.7 Der Publisher ist dafür verantwortlich, dass sich seine Website nicht lediglich im Aufbau befindet oder inhaltslos ist, dass die Website ihre Domain anzeigt, regelmäßig aktualisiert und auf die Einhaltung der Vorgaben aus den Ziffern 3.5 und 3.6 überprüft wird. Der Publisher wird Adconion im Voraus informieren, wenn die Website inhaltlich oder strukturell wesentlich verändert wird.


3.8 Betreibt der Publisher ein offenes Forum, in dem Werbeschaltungen erfolgen sollen, so ist er dafür verantwortlich, das Forum und die Einträge auf die Einhaltung oben stehender Bestimmungen, insbesondere aus den Ziffern 3.5 und 3.6, zu kontrollieren. Geschlossene Foren sind von der Vermarktung durch Adconion ausgeschlossen.

4. Rechte und Pflichten von Adconion

4.1 Adconion übernimmt im Auftrag des Publishers die Vermarktung der Website. Zur Website zählen alle zu der vereinbarten Domain gehörenden Websites und Sub-Domains. Im Rahmen der Vermarktung schließt Adconion mit Dritten („Werbekunden“ oder „Agenturen“) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Verträge über die Schaltung von Werbung ab. Adconion ist in der Gestaltung der Preise und Vertragsbedingungen gegenüber Werbekunden oder Agenturen frei.


4.2 Adconion wird sich bemühen, den vereinbarten Werberaum vollschichtig mit Werbemitteln zu füllen und die Werbeumsätze zugunsten des Publishers zu maximieren. Um die Auslastung der Website sicherzustellen, ist Adconion berechtigt, frei bleibende Werbeflächen mit Eigenwerbung von Adconion und/oder dem Publisher zu füllen oder Dritten ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung zu stellen.


4.3 Adconion stellt die von Werbekunden oder Agenturen erhaltenen Werbemittel in die vereinbarten Bereiche der Website ein. Hierzu verknüpft Adconion die Werbemittel mit dem Code (vgl. Ziffer 3.2) und liefert sie über einen Adserver aus. Adconion nutzt für die Auslieferung von Werbemitteln grundsätzlich einen eigenen Adserver. In schriftlich zu vereinbarenden Ausnahmefällen wird der Adserver des Publishers verwendet. In diesem Fall behält sich Adconion vor, die vom Publisher ermittelten Ergebnisse der Werbeschaltungen von einem unabhängigen und vereidigten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.


4.4 Adconion wird innerhalb einer Werbekampagne einen Pixel setzen, um zu prüfen, auf welcher Website die Kampagne läuft. Hierzu nutzt Adconion das System „AdXpose“. Dieser Umstand entbindet den Publisher nicht von seinen Pflichten, insbesondere im Hinblick auf Ziffer 3 und 8.1.


4.5 Adconion ermittelt den Verlauf der Werbeschaltungen mit Hilfe eines Online-Reporting-Tools. Aus dem Online-Reporting gehen folgende Daten hervor: Anzahl der Ad Impressions, erzielte Umsätze und der effektive Tausender Kontakt Preis („eTKP“). Adconion stellt dem Publisher einen personalisierten Zugang auf das Online-Reporting zur Verfügung, über den der Publisher den Verlauf der Werbeschaltungen nachvollziehen kann. Adconion behält sich vor, den Zugriff unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung zu sperren, sofern der Publisher das Online-Reporting manipuliert oder anderweitig missbraucht bzw. ein hinreichender Verdacht in dieser Hinsicht besteht.


4.6 Adconion wird bei der Vermarktung die jeweils geltenden Vorgaben der IASH.EU hinsichtlich gesperrter Inventararten (siehe Definitionen über "gesperrtes Inventar" in Aufstellung C des IASH.EU Verhaltenscodex (www.iash.eu)) beachten.

5. Vergütung und Abrechnung

5.1 Adconion übermittelt dem Publisher zum Ende des Folgemonats für den Vormonat eine Abrechnung, aus der sich das Guthaben des Publishers ergibt. Grundlage der Abrechnung bildet das in der PO vereinbarte Vergütungsmodell in Verbindung mit der tatsächlich erbrachten Werbeleistung, wie sie von Adconion ermittelt wurde. Adconion behält sich vor, einen Anteil von bis zu 15% der Werbeerlöse für eigene Vermarktungsaufwände einzubehalten. Endet der Vertrag zwischen Adconion und dem Publisher innerhalb eines Kalendermonats, erfolgt die Abrechnung für diesen Kalendermonat anteilig. Sofern der Publisher innerhalb von 4 Wochen nach Zugang keine Einwände gegen die Abrechnung erhebt, gilt sie als anerkannt.


5.2 Adconion überweist dem Publisher die in der Abrechnung angegebene Vergütung spätestens 60 Kalendertage nach Ende des Leistungszeitraumes auf dessen Bankkonto. Bei einem Betrag unter 50 EUR pro Monat erfolgt die Überweisung im Folgemonat bzw. dann, wenn kumuliert mindestens 50 EUR erzielt worden sind. Sofern der Publisher nicht über ein europäisches Bankkonto verfügt, erfolgt die Überweisung erst ab einem Guthaben von 200 EUR gebührenfrei. Bei niedrigeren Beträgen (unter 50 EUR bzw. unter 200 EUR) erfolgt die Überweisung nur auf ausdrückliche Anforderung des Publishers und unter Abzug etwaiger, zusätzlich anfallender Bankgebühren.


5.3 Vermarktet Adconion mehrere Websites eines Publishers mit unterschiedlichen Domains, so erfolgt die Abrechnung für alle Websites gebündelt. In diesem Fall findet keine einzelne Abrechnung pro Website statt.

6. Missbrauch

6.1 Es ist dem Publisher untersagt, den Code zu manipulieren. Der Code darf unter keinen Umständen in Emails eingebaut werden, gleichgültig, ob diese werblichen oder sonstigen Zwecken dienen.


6.2 Es ist dem Publisher strikt verboten, ungültige Klicks oder Page Impressions durch verbotene Verfahren zu erzeugen. Beispiele hierfür sind wiederholte manuelle Klicks oder die Verwendung von Robotern, automatisierten Klickwerkzeugen oder anderer irreführender Software.


6.3 Der Publisher darf keinerlei Software (Spyware) auf dem Rechner eines Users installieren, die ohne das vollständige Wissen des Users installiert wird, nicht leicht deinstalliert oder entschärft werden kann oder die insgeheim Informationen über die Aktivitäten des Users aus einen Remote Host überträgt und oft verwendet wird, um die Lieferung von Werbebotschaften zu ermöglichen (oft mit hoher Frequenz). Des Weiteren sind jene Anwendungen verboten, die Viren, Würmer oder Trojaner beinhalten (Malware) und darauf abzielen, Schaden zu verursachen oder auf andere Weise kriminelle Ziele zu verfolgen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Die Laufzeit und Kündigungsfrist des Vertrages ergeben sich aus der PO. Ist dort keine Regelung getroffen, beginnt der Vertrag ab beidseitiger Unterzeichnung, läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden zum Ende eines Werktages (0.00 Uhr) gekündigt werden.


7.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Publisher schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere Ziffern 3, 5 und 6) verstößt, sie wiederholt nicht erfüllt oder wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung aus anderen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange der jeweils anderen Vertragspartei zu berücksichtigen.

8. Haftung

8.1 Der Publisher haftet dafür, dass seine Website den Vorgaben aus Ziffern 3.5 und 3.6 entspricht. Der Publisher stellt Adconion von allen Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen, die auf einem Verstoß gegen die Ziffern 3.5 und 3.6 oder sonstigen Vorgaben dieser AGB beruhen, frei und wird Adconion bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für Adconion übernehmen.


8.2 Adconion übernimmt keine Haftung für die Vermarktbarkeit der Website des Publishers und schließt Garantien hinsichtlich Umsatzziele, Erreichung bestimmter Page- oder Ad Impressions, Klickraten oder sonstiger Erfolge der Werbeschaltungen aus. Ferner übernimmt Adconion keine Haftung für Fehler bei der Werbeschaltung, die durch Ausfälle der Server, Soft- und/oder Hardware sowie Kommunikationsdienste anderer Unternehmen, Internet-Provider und/oder Online-Dienste entstehen oder die auf Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber bzw. Internet-Provider oder Online-Dienste, auf höherer Gewalt, Streik, oder anderen Umständen beruhen, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs von Adconion liegen.


8.3 Darüber hinaus haftet Adconion uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Adconion, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf einem schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen und Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, haftet Adconion nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Adconion, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.


8.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung oder für entgangenen Gewinn.

9. Geheimhaltung

9.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages und 3 Jahre danach alle Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Dokumente, Informationen und Daten des anderen Vertragspartners ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.


9.2 Gegenstand der Verschwiegenheitsverpflichtung sind auch solche Dokumente, Informationen und Daten, die mit den Vertragsparteien verbundene Unternehmen, sonstige Kooperationspartner oder Lieferanten betreffen, sowie Dokumente, Informationen und Daten über Kunden und Handelsvertreter der Vertragsparteien.


9.3 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Dokumente, Informationen und Daten, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß einer Partei beruht oder für Informationen, die durch nachträgliche schriftliche, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarung von der Geheimhaltung ausgenommen wurden.

10. Widerrufsbelehrung

Sofern der Publisher als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handelt, kann er seine Vertragserklärung wie folgt widerrufen:

Widerrufsrecht

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1. und 2 EGBGB sowie vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Adconion GmbH
Theresienhöhe 28
80339 München
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

11. Sonstiges

11.1 Adconion ist berechtigt, Vermarktungsleistungen für Wettbewerber des Publishers zu erbringen.


11.2 Adconion wird personenbezogene Daten des Publishers in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen nutzen. Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten sind unter dem folgenden Link abrufbar: http://www.adconion.com/de/datenschutz.html


11.3 Soweit der Publisher Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, behält Adconion sich vor, diese AGBs jederzeit zu ändern, es sei denn, das ist für den Publisher nicht zumutbar. Eine rechtzeitige Benachrichtigung des Publishers über Änderungen der AGB erfolgt durch Adconion. Sollte der Publisher der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach dieser Benachrichtigung widersprechen, gelten die geänderten AGB als vom Publisher angenommen. Mit der Benachrichtigung des Publishers wird Adconion diesen auf sein Widerspruchsrecht und Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Soweit der Publisher Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, bedürfen Änderungen dieser AGB der Schriftform.


11.4 Pressemitteilungen oder andere öffentliche Erklärungen bezüglich ihrer Zusammenarbeit stimmen die Parteien vor Veröffentlichung miteinander ab. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Verwendung von Logos und/oder Namen der jeweils anderen Partei. Adconion ist jederzeit berechtigt, die Verwendung ihrer Logos und/oder Namen zu untersagen, sofern die Verwendung nicht den von Adconion geforderten Qualitätsstandards entspricht oder nicht mit Adconion abgestimmt war.


11.5 Zusicherungen, spezielle Leistungsbedingungen oder/und mündliche Absprachen, durch welche diese AGB abgeändert werden oder neben- oder nachvertragliche Vertragsabsprachen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich von Adconion bestätigt werden.


11.6 Der Publisher kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Adconion auf einen Dritten übertragen. Adconion ist in Ausnahmefällen berechtigt, die Vermarktung der Publisher-Website durch hierzu geeignete und befähigte Dritte (z.B. den Anbieter Appnexus) durchführen zu lassen, wenn dies zur Maximierung der Vermarktungserlöse sinnvoll ist, womit sich der Publisher bereits jetzt einverstanden erklärt.


11.7 Adconion ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt oder einzeln jedem mit Adconion im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu übertragen bzw. unterzulizenzieren. Der Publisher stimmt bereits jetzt einer entsprechenden Erklärung durch ein mit Adconion verbundenes Unternehmen zu.


11.8 Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, für alle sich aus einem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.


11.9 Es gilt deutsches Recht.


11.10 Ist eine Klausel dieser AGB oder eine Regelung der PO unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien einigen sich bereits jetzt, die unwirksame oder undurchsetzbare Regelung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt.

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