Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden/-agenturen
Version vom 01.03.2005
1. Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Adconion GmbH ("Adconion") und den mit Adconion verbundenen Unternehmen sowie dem Werbekunden/-agentur ("Werbetreibenden"). Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden wird widersprochen, soweit sie von den nachfolgenden Bedingungen abweichen.
2. Definitionen/Geschäftstätigkeit
Adconion pflegt, betreibt und bietet im Internet ein ausgedehntes Online-Werbe-Netzwerk ("Netzwerk") an, in welchem von unabhängiger Netzwerkpartnern Werbeflächen auf Websites zur Verfügung gestellt werden, die von Adconion mit Hilfe integrierter Adserver-Konzepte an Werbetreibende zur Installation von Werbemitteln vermarktet werden.
Der Vertrag zwischen Adconion und der vermarkteten Website wird von Adconion in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geschlossen und erfüllt.
Adconion verwaltet durch eigene Tools alle in Auftrag gegebenen Suchwörter für die Suchmaschinenkonten (Google, Yahoo, Miva und Mirago). Adconion ist befugt Suchwörter/Keywords im Reporting-Tool zu optimieren. Suchwörter die von Geboten auszuschliessen sind, werden durch den Auftrageber definiert und Adconion mitgeteilt. Adconion kann im Einverständnis mit dem Auftrageber Suchwörter verändern und/oder andere hinzufügen. Das Reporting wird jeden Tag aktiviert.
3. Vertragsabschluss
Eventuell von Adconion abgegebene Angebote sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande mit Erhalt eines vom Werbetreibenden vollständig ausgefüllten Registrierungsformulars und a) schriftlicher oder durch EMail erfolgender Auftragsbestätigung seitens Adconion oder b) die online erfolgende Verbreitung der Werbung oder c) mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
4. Aufgaben von Adconion
Adconion wird a) die Werbemittel auf den vermarkteten Websites installieren; b) die Werbemittel nach eigener Wahl auf ihrem eigenen Server oder dem Server des Websitesbetreibers speichern; c) in bestimmten Zeitintervallen (z.B. täglich/wöchentlich) für eine Übersendung von registrierten Daten sorgen; d) die Werbemittel, soweit einzelvertraglich vereinbart, aktualisieren (siehe Insertion Order).
Adconion entscheidet über die Eignung von Werbemittel und Zwischenseiten.
5. Informationspflichten/Aufgaben des Werbetreibenden
Vor Vertragsabschluß muss der Werbetreibende Adconion vollständig informieren, insbesondere über seine Identität und vollständige Anschrift. Die Inhalte müssen richtig und aktuell sein. Der Werbetreibende verpflichtet sich, Adconion innerhalb von drei (3) Arbeitstagen von etwaigen Änderungen hinsichtlich zur Verfügung gestellter Informationen zu benachrichtigen.
Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein, um Werbemittel im Netzwerk zu platzieren.
Der Werbetreibende ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel (mindestens drei Arbeitstage vor der Schaltung) verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen.
Der Werbetreibende bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Werbemitteln und –texten (z.B. Fotos, Graphiken, Tonträger, etc.) erworben hat und frei darüber verfügen kann.
6. Anforderungen an Inhalte und Werbung
Im Verhältnis zu Adconion trägt allein der Werbetreibende die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung.
Der Werbetreibende sorgt dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Materialien im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den allgemeinen Nutzungsbedingungen von Adconion für die Websites stehen. Durch Inhalte oder Werbung des Werbetreibenden dürfen keine nicht genehmigte Produkte beworben, vermarktet oder angekündigt werden, auch nicht mittels Links oder Banner-Werbung, die Links auf Websites enthalten. Durch Inhalte und Werbung des Werbetreibenden dürfen insbesondere keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Werbetreibende ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel sowie den unautorisierten Gebrauch seines Adconion Werbeaccounts durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen unerlaubter Handlungen, des Werbetreibenden verantwortlich.
Es besteht keine Verpflichtung von Adconion, die Werbung vor Annahme des Auftrages anzusehen oder zu prüfen. Deshalb behält sich Adconion auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Werbung wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Werbetreibenden unverzüglich mitgeteilt.
Folgende Werbung ist in jedem Fall von einer Veröffentlichung ausgeschlossen: Werbung mit pornographischem Inhalt, Werbung mit widerrechtlichem Inhalt, Werbung extremer politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gruppierungen, Werbung mit Drogen und anderer illegale Genussmittel.
7. Sperrung und Löschung von Inhalten/Accounts
Bei Vertragsbeendigung enden alle Mitgliedschaften (Werbeaccounts") des Werbetreibenden sowie dessen Nutzungsrechte. Adconion haftet nicht für den mit der Beendigung solcher Mitgliedschaften verbundenen Verlust von Daten oder Inhalten.
8. Preise/Zahlung
Adconion behält sich vor, die Preise und Zahlungsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils einzelvertraglich zu vereinbaren.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug auf ein von Adconion angegebenes Konto zahlbar, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
Die Abrechnung basiert auf Reports (z.B. auf der Basis von "AdImpressions" gem. IAB-Standard), die Adconion für den Werbetreibenden erstellt. Einwände gegen diese Reports müssen binnen 30 Tagen ab Abrechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden. Werden Einwände nicht oder verspätet geltend gemacht, gilt die Berechnungsgrundlage als anerkannt.
Adconion kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Werbung Vorauszahlung verlangen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftige Gegenforderungen berechtigen den Werbetreibenden zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.
9. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adconion sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge sind die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Adconion mindestens einen Monat vorher per EMail oder Brief angekündigt werden. Im Falle einer Preisänderung steht dem Werbetreibenden ein Rücktrittsrecht zu, welches er innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung auszuüben hat. Weitere Ansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.
10. Laufzeit/Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und läuft über den Zeitraum, den Adconion benötigt, um die vereinbarten Impressions/Registrierungen zu generieren.
Adconion behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, soweit der Werbetreibenden eine fällige Forderung nicht begleicht. Eine schriftliche Benachrichtigung durch Adconion ist nicht erforderlich; die vierzehntägige Wiedergutmachungsfrist beginnt mit der vereinbarten Zahlungsfrist.
Beide Parteien haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls die anderer Vertragspartei wiederholt gegen wesentliche Verpflichtungen, die sie nach diesem Vertrag wahrzunehmen hat, verstößt und den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung wiederherstellt.
11. Abtretung
Der Werbetreibenden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Adconion nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen. Adconion kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf jedes mit ihr verbundene Unternehmen abtreten und übertragen.
12. Haftung
Adconion haftet weder für eine bestimmte Auslastung der Werbefläche, für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, noch dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Adconion haftet nicht für höhere Gewalt oder technische Störungen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen (z.B. Störungen der Übertragungswege von Telekommunikationsunternehmen, Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten, etc.).
Im übrigen haftet Adconion nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; in den übrigen Fällen in Höhe des voraussehbaren vertragstypischen Schadens; sofern keine Kardinalpflichten verletzt sind, maximal bis zur Höhe des Preises der Werbung, vorbehaltlich eines niedrigeren Schadens. Auch im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung haftet Adconion nicht für leichte Pflichtverletzungen von Personen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte sind, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
13. Freistellung
Der Werbetreibende wird Adconion von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die von Dritten gegen Adconion aufgrund von Verletzungen von Rechten durch die Werbemittel des Werbetreibenden geltend gemacht werden. Adconion ist nicht verpflichtet, Werbung auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu überprüfen.
14. Keine Verwirkung von Rechten
Unterlässt eine Partei die Geltendmachung einer vertraglichen Bestimmung, so gilt dies nicht als Verwirkung des Rechts, sich auf die betreffende Bestimmung oder das betreffende Recht zu berufen.
15. Gesamte Vereinbarung
Diese Bestimmungen bilden zusammen mit der jeweils gültigen Insertion Order oder mit anderen Werbeverträgen, in denen auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, (dem "Hauptvertrag") die gesamte Vereinbarung zwischen dem Werbetreibenden und Adconion und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Erklärungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand.
16. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen, die Aufhebung und Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17. Pressemitteilung
Der Werbetreibenden wird über die Existenz, den Gegenstand oder den Inhalt dieser Vereinbarung keine Pressemitteilung oder öffentliche Erklärungen abgeben, ohne vorher die schriftliche Genehmigung von Adconion einzuholen.
18. Teilungültigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Auftreten eventuell ausfüllungsbedürftiger Lücken.
19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CSIG)). Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Copyright 2007. Adconion Inc. All rights reserved.
> Download unserer AGBs
> FAQ für Werbetreibende und Agenturen
